Honorar

Es ist mir ein Anliegen, die Therapiekosten möglichst gering, transparent und überschaubar für Sie zu halten.

 
Mein Honorar wird nach Zeitaufwand mit 85 €/Stunde abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Zeitaufwand und in Anlehnung an die geltende GebüH. Angebrochene Stunden werden anteilig mit 10,-- Euro / 10 Minuten berechnet. Ausnahme bilden hier bestimmte Therapieverfahren wie z.B. die Blutegeltherapie oder die kosmetische Akupunktur, hier liegen die Kosten über der oben genannten Preisspanne. Geburtsvorbereitende Akupunktur, Entspannungskurse, Klangmeditationen sowie Workshops liegen deutlich unter den oben genannten Kosten.


Für das Erstgespräch und ggf. notwendige Untersuchungen für die chinesische Diagnose sollten Sie ca. 75-90 Minuten einplanen. Ihre Investition für die Erstbehandlung beträgt 130 Euro und 150 Euro inkl. der ersten Akupunkturbehandlung.
Die Anzahl und Dauer der folgenden Behandlungen ergeben sich aus Ihrem Beschwerde-Bild.
In einem persönlichen Gespräch werde ich mit Ihnen das individuelle Therapiekonzept besprechen und planen.
Für die Folgebehandlungen planen Sie bitte ein Zeitfenster von ca. 60 Minuten ein.

Je nach Krankheitsbild und der entsprechenden Diagnose werden auch chinesische Heilkräuter verordnet. Die Rezepturen werden im Lauf der Therapie modifiziert und stets dem Heilungsprozess angepasst.
Für die Erstellung einer individuellen Kräuterrezeptur erlaube ich mir, über das Einzelstunden-Honorar hinaus den tatsächlichen Zeitaufwand abzurechnen.


Für Patienten mit privaten Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen gilt:
Die privaten Krankenkassen erstatten die Rechnungen nach verschiedenen Leistungstabellen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung, ob Heilpraktikerkosten übernommen werden. Wenn Sie eine Rechnung für Ihre Versicherung benötigen, erstelle ich Ihnen diese gern nach GeBüH-Rahmen. Diese Rechnung ist allerdings – unabhängig von der Höhe und einer eventuellen Erstattung durch Ihre private Krankenversicherung – innerhalb einer Frist von 14 Tagen an mich zu zahlen.

Für gesetzlich Krankenversicherte ohne Zusatzversicherung (Selbstzahler) werden die Behandlungskosten leider in der Regel nicht übernommen.

Wichtiger Hinweis: 
Vereinbarte Termine müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, damit diese an andere Patienten vergeben werden können. Ansonsten entstehen Ihnen die entsprechenden Kosten. Mit der verbindlichen Terminvereinbarung erkennen Sie diese Vereinbarung an.





Share by: